Der Ablauf einer Psychotherapie in unserer Praxis
Der erste Kontakt: Psychotherapeutische Sprechstunde
Nachdem Sie sich über unsere telefonische Sprechzeit (mittwochs 8:30 bis 12 Uhr) oder über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 116117) angemeldet haben, vereinbaren wir (leider wahrscheinlich nach längerer Wartezeit) eine erste Sprechstunde zum gegenseitigen Kennenlernen. Diese Sprechstunde kann vor allem bei jüngeren Kindern zunächst nur für die Eltern sein. Oft kann man freier Sprechen und nicht jedes Problem ist ungefiltert für die Kinderohren geeignet. Vielleicht kommen aber auch Eltern und Kind gemeinsam, weil allen Beteiligten klar ist, worum es geht. Ab ca. 15 Jahren können Jugendliche auch alleine in die Sprechstunde kommen, weil es vielleicht Themen oder Konflikte gibt, die Jugendliche lieber nicht vor ihren Eltern besprechen wollen. Das ist also immer individuell unterschiedlich.
Es geht um gegenseitiges Kennenlernen und einen ersten Überblick über Probleme und Symptomatik. Wir besprechen, ob eine Psychotherapie angezeigt ist oder wo es ggf. weitere Hilfsmöglichkeiten gibt.
Bitte bringen Sie die Versichertenkarte der Krankenversicherung zu diesem Termin mit. Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht notwendig. Sind Sie, bzw Ihr Kind privatversichtert, klären Sie am Besten schon vorab mit Ihrer Krankenkasse, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen. Dies gilt auch für die Beihilfestellen. Wir rechnen über die PVS Südwest ab. Als Selbstzahler sprechen Sie uns bitte auf die Kostenstruktur an.
Sollte eine Sprechstunde nicht reichen, z.B. weil es schwer fällt über die Probleme zu sprechen oder weil es viel zu berichten gibt, stehen uns noch bis zu 4 weitere Sprechstunden zur Verfügung. Daran schließen sich zwei sog. probatorische Sitzungen an. Hier besprechen wir dann das Vorgehen zur Beantragung einer Regelpsychotherapie.
Die Kurzzeittherapie
Es schließt sich die Kurzzeittherapie 1 an, die aus 12 Sitzungen für den Patienten und 3 Sitzungen für die Bezugspersonen besteht. Danach kann übergangslos die Kurzzeittherapie 2 beantragt werden, weitere 12 + 3 Sitzungen. Die Sitzungen finden meistens wöchentlich oder 14tägig je nach Situation statt. Sollte die Symptomatik bis dahin nicht ausreichend gebessert sein, bzw. besteht weiterer therapeutischer Bedarf, kann eine Langzeittherapie mit min. 36 +9 weiteren Sitzungen beantragt werden. Hier unterscheiden sich die Therapieverfahren etwas. Die Beantragung ist aufgrund eines Gutachterverfahrens seitens der Krankenkassen etwas aufwändiger.
Die Therapiesitzung
Eine typische Therapiesitzung läuft in der Regel so ab, dass wir zunächst nach aktuellen Vorkommnissen aus der letzten Zeit fragen. Sollten therapeutische Aufgaben zwischen den Sitzungen bearbeitet werden, können diese dann besprochen werden. In der Phase danach wird ein Thema intensiver bearbeitet. Das können verschiedene therapeutische Interventionen sein, je nach Situation und Alter. Häufige Interventionen sind: Entspannungssequenzen, emotionsfokussierte Interventionen, Expositionsübungen, projektive Testverfahren, Rollenspiele, kognitive Umstrukturierung u.s.w. Am Ende der Sitzung schauen wir, was wichtig war und besprechen ggf. Hausaufgaben für die nächste Stunde.
Gruppentherapie
Gerade für Kinder im Grundschulalter mit externalisierenden Störungen (also Aufmerksamkeitsproblemen, motorischer Unruhe, Impulsivität) bieten wir Therapie in Kleingruppen mit max. 5 Kindern an. Als übergeordnetes Ziel dieser Gruppen könnte die Verbesserung der Emotionsregulation genannt werden. Wirksam ist hier vor allem das direkte Auftreten von dysfunktionalen Verhaltensweisen und die direkte Bearbeitung in der Gruppensituation. Die Kinder lernen adäquatere Möglichkeiten kennen, ihre Bedürfnisse auszudrücken, soziales Verhalten zu verbessern und erleben auch, dass sie mit ihren Problemen nicht allein sind. Die Gruppen starten 2x im Jahr und finden wöchentlich am Nachmittag statt.
Organisation
Zweimal am Vormittag unterstützt uns unsere Praxishilfe. Ein wesentliches Kommunikationsmedium ist aber auch unsere Praxis-App "Epikur". Hier sehen Sie die nächsten Termine, können Termine absagen, Nachrichten und Dokumente verschicken oder auch eine Videosprechtunde durchführen. Die Zugangsdaten erhalten Sie in einer der ersten Sitzungen. Für Termine, die nicht min. 24 h vorher abgesagt werden müssen wir leider ein Ausfallhonorar verlangen.